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Schutz nachbarschaftlicher Belange

Straße mit Bürohaus
Balcke-Dürr-Allee in Ratingen-Ost

Wie weitgehend darf die Stadt von einem Bebauungsplan abweichen? In dieser Frage sind sich die Anlieger und die Stadt nicht einig. Der Bauherr will ein Bürohaus erweitern. Dabei will er das im Bebauungsplan zulässige Bauvolumen in anderer Form realisieren als darin vorgesehen. Er will die Baugrenzen und die Höhen überschreiten sowie die zwei Gebäude mit einer Brücke verbinden. Die Stadt wollte diese Abweichung zulassen und die Anwohner haben deutlich gegen die Inhalte und das Vorgehen protestiert. Mehrere Gespräche zwischen allen Parteien führten zu einer Modifikation des Vorhabens. Die Stadt hat die daraufhin eingereichte Bauvoranfrage positiv beschieden. Die Bürgerinitiative blieb bei ihrem Widerspruch.

Update 05.01.2018: Die Initiative der Anwohner führte dazu, dass eine Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet wurde.

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